Paartherapie und Eheberatung in Oldenburg: Qualifizierte Kurzzeittherapie in schwierigen Lebenslagen

Paartherapie und Eheberatung

Abrechnung

Grundsätzlich werden psychotherapeutische Leistungen durch Heilpraktiker nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) abgerechnet.

Fast alle privaten Krankenkassen übernehmen diese Leistungen bis zum Abrechnungshöchstsatz oder zumindest teilweise.

Fragen Sie dazu bitte Ihren Krankenversicherungsträger.

Coaching- und Supervisionsleistungen können Sie als Betriebsausgaben oder als Werbungskosten steuerlich absetzen.

 

Honorar auf dem Gebiet der Psychotherapie und der Paartherapie:

Für eine psychotherapeutische Einzelsitzung werden 90,- Euro pro Sitzung berechnet. Eine psychotherapeutische Sitzung nimmt ca. 60 Minuten in Anspruch.

Eine genaue Anzahl an Therapiesitzungen kann an dieser Stelle nicht genannt werden. Oft lässt sich jedoch eine Verbesserung Ihrer Situation bereits nach 6 - 8 Sitzungen erreichen.

60 minütige Sitzungen für eine Paartherapie bzw. eine Eheberatung berechne ich mit 130,- Euro pro Paar.
Vereinbarte Paartermine werden als solche berechnet, wenn ohne Absprache nur eine Person zu dem Termin erscheint.

Gehen Sie bitte davon aus, dass im Durchschnitt ca. 6-8 Sitzungen erforderlich sind, um eine Verbesserung der partnerschaftlichen Beziehung zu erreichen.

 

Honorar auf dem Gebiet des Coachings /der Supervision:

Für eine einstündige Coaching- bzw. Supervisionssitzung werden 100,- Euro berechnet.

Coaching kann in regelmäßigen Abständen, als auch unregelmäßig durchgeführt werden und umfasst durchschnittlich ca. sechs Sitzungen.
Supervisonsleistungen sollten dauerhaft berufsbegleitend erfolgen.

Termine die mindestens 48 Stunden vorher abgesagt werden bleiben berechnungsfrei.

Praxisgemeinschaft Reemts & Menke

Jürnweg 4b|26215 Wiefelstede / Metjendorf|Telefon 0441 - 96 20 450